Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

:::: Mietverträge unter nahestehenden Personen sind dann nicht der Besteuerung zu Grunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung einem Fremdvergleich nicht standhalten. Eine maßgebliche Rolle spielt dabei, ob die wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien gleichwertig gegenüber stehen oder ob sie durch die persönlichen Beziehungen zueinander wesentlich beeinflusst werden.

Ein Mietvertrag ist ein Scheingeschäft, wenn die Folgerungen aus einem solchem Vertrag bewusst nicht gezogen werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Mieter wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Miete aufzubringen.