Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Gesellschafter-Geschäftsführer überlassenen Firmenwagen

 

:::: Wird einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ein Firmenwagen unentgeltlich auch für Privatfahrten überlassen und kein Fahrtenbuch geführt, hat er den Wert des Vorteils hierfür nach der sog. 1 %-Methode der Einkommensteuer zu unterwerfen. Gleichzeitig ist auch Umsatzsteuer abzuführen. Zur Bemessungsgrundlage hat der Bundesfinanzhof] in einem neuen Urteil Stellung genommen.

Danach ist zunächst festzustellen, ob die Überlassung des Firmenwagens im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Geschäftsführers steht oder seinen Grund im Gesellschaftsverhältnis hat. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen.

 

 1. Beispiel: Überlassung auf Grund des Arbeitsverhältnisses

Brutto-Listenpreis30.000,00 €
12 % hiervon als Bemessungsgrundlage brutto3.600,00 €
umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage netto3.025,21 €
19 % Umsatzsteuer574,78 €

 

2. Beispiel: Überlassung auf Grund des Gesellschaftsverhältnisses

Brutto-Listenpreis30.000,00 €
12 % hiervon3.600,00 €
20 % Abzug für nicht vorsteuerbehaftete Kosten– 720,00 €
verbleiben netto2.880,00 €
19 % Umsatzsteuer hiervon547,20 €

 

Hinweis: Das Gericht folgt mit dem Urteil ausdrücklich der Auffassung der Finanzverwaltung.]

[