Unwirksamkeit eines Steuerbescheids bei fehlendem Bekanntgabewillen des Finanzamts

:::: Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Steuer festgesetzt wird. Er wird nur dann gegenüber dem Steuerpflichtigen wirksam bekanntgegeben, wenn dies auch dem Willen der für den Fall entscheidungsbefugten Person entspricht. Beruht die Versendung des Steuerbescheids dagegen auf einer irrtümlichen Freigabe, liegt keine wirksame Bekanntgabe vor. Entscheidend für diese Beurteilung ist, dass der Irrtum nicht auf einer falschen Rechtsauffassung beruht, sondern der Bescheid das Finanzamt durch einen technischen Anwendungsfehler verlassen hat.