Von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankentransporte können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen

:::: Führt ein Mietwagenunternehmen mit nicht eigens hergerichteten Fahrzeugen Krankenfahrten durch, können die Entgelte dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Voraussetzung ist, dass die Krankentransporte auf der Grundlage von gleichermaßen für Taxen geltenden Sondervereinbarungen erbracht werden. Führen Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen im Auftrag von Krankenkassen Krankenfahrten zu denselben Bedingungen durch, dürfen die Leistungen des Mietwagenunternehmens keinem höheren Steuersatz unterworfen werden als die Leistungen des Taxiunternehmens.

Keine Umsatzsteuer auf Pkw-Nutzung des Unternehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Wird ein dem Unternehmensvermögen zugeordneter PKW vom Unternehmer für private Zwecke genutzt, ist dies umsatzsteuerlich relevant. Soweit vorsteuerbelastete Kosten angefallen sind, sind diese mit den auf den privaten Nutzungsanteil entfallenden Kosten der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs allerdings unternehmerische Fahrten und dienen nicht privaten Zwecken.

 

[