Jeder Mensch mit einer neuen Idee ist ein Spinner, bis die Idee Erfolg hat.

Mark Twain

Existenzgründer

Existenzgründer haben Anspruch auf verschiedene Förderungen durch den Staat.
Ehemalige Hartz 4-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen, können über die Agentur für Arbeit „Einstiegsgeld“ beziehen.

Wer vor seiner geplanten Selbständigkeit berufstätig war, dem kann, bei Erfüllung der Voraussetzungen, ein Existenzgründerzuschuss gezahlt werden. Damit soll die schwierige Anfangszeit überbrückt werden.

Im Vorfeld sind aber einige Schritte nötig, um diese Förderung bewilligt zu bekommen.
So muss ein Businessplan erstellt werden, ebenso eine Rentabilitätsvorschau, in der die geplanten Ein- und Ausgaben der nächsten drei Jahre aufgeführt sind. Überzeugungsarbeit ist nicht nur gegenüber den Ämtern zu leisten. Generell sollten Sie von Ihrer Geschäftsidee überzeugt sein, und auch zukünftige Partner oder die Bank für einen Kredit müssen hinter ihrem Vorhaben stehen.

Deshalb sollte das Konzept überzeugend und stichfest sein, denn eine Bewilligung der oben genannten Leistungen ist keinesfalls selbstverständlich.
Als Steuerberater hilft Herr Bernd Juch Ihnen bei der Erstellung dieser Unterlagen und ebnet den Weg für eine erfolgreiche Gründung.

Dipl. oec. Birgit Juch