Fortgeltung des Schwerbehindertenausweises

:::: Einkommensteuerrechtlich ist bei einem schwerbehinderten Menschen die Herabsetzung des Grads der Behinderung von 80 % oder mehr auf weniger als 50 % ab dem im Bescheid genannten Zeitpunkt zu
berücksichtigen. Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass trotz Fortgeltung des Schwerbehindertenausweises bis zum bestandskräftigen Abschluss eines den Grad der Behinderung herabsetzenden Feststellungsverfahrens einkommensteuerrechtlich der herabgesetzte Grad der Behinderung bereits auf den Neufeststellungszeitpunkt zu berücksichtigen ist.
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können ab dem Zeitpunkt nur noch im Rahmen der
Entfernungspauschale berücksichtigt werden.
Hinweis: Ab 01.01.2014 ist der Begriff regelmäßige Arbeitsstätte durch den Begriff erste Tätigkeitsstätte ersetzt worden.
(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)