An kleinen Dingen muss man sich nicht stoßen, wenn man zu Großen auf dem Wege ist.

Christian Friedrich Hebbel

Freiberufler

Das Steuerrecht kann insbesondere für Freiberufler zum undurchschaubaren Dschungel werden. Das führt dazu, dass bares Geld verschenkt wird. Welche Ausgaben sind wirklich absetzbar und welche Quittungen müssen aufgehoben werden? Und sollte man als Freiberufler immer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?

Wir unterstützen Sie mit umfangreichem Fachwissen und zahlreichen Tipps, damit das Geld, das Ihnen laut Steuerrecht zusteht, auch bei Ihnen landet. Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung, Fahrtkosten und Geschäftsausgaben, die Sie tätigen müssen, sind unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar.
Als Steuerberater helfen wir Ihnen, eine lückenlose Steuererklärung zu erstellen, in der alle relevanten Punkte Beachtung finden.
Auf diesem Weg sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch kostbare Zeit.

Dipl. oec. Birgit Juch