Sicher: Einstein hätte unser Steuersystem kapiert. Unsicher: Wäre ihm noch Zeit geblieben für seine Relativitätstheorie?

Josef Bordat, Dipl.-Ing. Dr. phil., Publizist und Autor (*1972)

Gerichtliche Bestellung als Testamentsvollstreckerin und Nachlasspflegerin

Frau Birgit Juch ist Ihre Fachberaterin für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Da jedes Jahr mehr als 850.000 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland sterben, besteht ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass.

Doch häufig sind Erben nicht bekannt. Dann wird vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt, der den Nachlass für die unbekannten Erben sichert. Und häufig wird der Nachlasspfleger auch beauflragt, die unbekannten Erben zu ermitteln.

Mit einem Testament, Erbvertrag, oder aber auch mit der Anordnung einer
Testamentsvollstreckung können Sie es selbst regeln und sicherstellen, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Mit einem Testament bestimmen Sie, ob eine vertraute Person die Nachlassabwicklung übernimmt. Es gibt viele gute Gründe für eine Testamentsvollstreckung. Seit einigen Jahren können nun auch Steuerberater auf einzelne Fachgebiete sich spezialisieren.
Frau Steuerberater Birgit Juch hat im Anschluss an die Erlangung der Zusatzqualifikation, Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) in den Jahren 2008-2009 Ihre Tätigkeit als Nachlasspflegerin begonnen. Durch ihre umfassende, teilweise aber auch sehr spezifischen Qualifikation, bringt sie das erforderliche, spezielle Wissen mit.

 

Um immer auf dem aktuellen Wissensstand zu sein nimmt Frau Steuerberater Birgt Juch jährlich an der Pflichtfortbildung des Fachberaters für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.Y.) teil und besucht entsprechende Fachseminare.

Dipl. oec. Birgit Juch