Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen – die Mehrwertsteuer kann nur höher werden.

Robert Lemke (1913-1989)

Gestaltende Beratung zur Schenkungssteuer

Schenkungsteuer wird auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden erhoben. Da viele Parallelen bestehen, wird die Erbschafts- und Schenkungsteuer im selben Gesetz geregelt.

Die Frage, ob und in welcher Höhe Schenkungsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des „Erwerbs“ und dem Verwandtschaftsverhältnis. Auch hier steht jedem Erwerber ein persönlicher Freibetrag zu, der für Erwerbe für Schenkungen gilt. Der persönliche Freibetrag kann bei Schenkungen vorn selben Schenker alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Gemeinsam mit Ihnen sind dann aber immer die Vorschenkungen zu beleuchten und über mögliche Steuerzahlungen zu besprechen. Auch die Schenkungsteuer ist eine Stichtagssteuer und auch sie entsteht auf einen bestimmten Zeitpunkt — den Besteuerungszeitpunkt. Und bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung.

Da die Sachverhalte häufig spezifisch sind, sollte Ihr Berater spezielles Wissen mitbringen.

Wir unterstützen Sie gerne!

Dipl. oec. Birgit Juch