Keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von Eigentumswohnungen bei Streit über Aufteilung des Gesamtkaufpreises

:::: Ein Erwerber einer Eigentumswohnung stritt sich mit dem Finanzamt, wie der von ihm gezahlte Kaufpreis auf Grund und Boden sowie Gebäude aufzuteilen ist. Letztendlich wollte er eine höhere Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz erreichen. Als er auch vor dem Finanzgericht nicht Recht bekam, rügte er, dass die Erwerber der anderen Eigentumswohnungen in dem Mehrparteienhaus nicht beigeladen worden sind. Das allerdings vergeblich, denn die Feststellung zur Aufteilung des Kaufpreises betrifft keine gemeinschaftlichen Besteuerungsgrundlagen, sondern sind auf die einzelnen Eigentumswohnungen bezogen. Damit waren die übrigen Eigentümer unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vom Ausgang des Rechtsstreits rechtlich betroffen.