Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an beteiligungsidentische GmbH müssen Fremdvergleich standhalten

 

:::: Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an eine GmbH, an der alle Personengesellschafter beteiligt sind (sog. beteiligungsidentische GmbH), können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die getroffenen Vereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten. Dazu gehört ein wirksamer Vertrag mit angemessenen Bedingungen, der auch tatsächlich vertragsgemäß durchgeführt wird. Dabei kommt es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht darauf an, welchen Umfang die Geschäftsbeziehungen zwischen den beiden Gesellschaften haben.