Unwahr ist, dass der Fiskus dem Steuerzahler alles wegnimmt, was er verdient hat. Wahr ist, dass jeder von dem, was er verdient hat, sogar einen Teil behalten darf.

Autor: Unbekannt

Kapitaleinkünfte & Aktien

„Die Berechnung der Einkommensteuer ist für einen Mathematiker zu schwierig; dazu muss man Philosoph sein“. Dies merkte Albert Einstein einst ironisch an.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab dem Nobelpreisträger der Physik und Vater der Relativitätstheorie posthum recht, wenn es um Fragen zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer geht.
Ein Ziel der Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 sollte die erhebliche Vereinfachung sein. Auch verkündete der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück: „Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix“. Zudem sollte der Kapital- und Steuerflucht entgegengewirkt werden.

Es sind viele der Ziele nicht erreicht worden. Dafür aber gibt es sehr viele offene Fragen bei der Besteuerung dieser Einkunftsart. Durch Besuch von Spezialseminaren und wöchentlichem Studium einer Fachzeitschrift halten wir uns für Sie auf den aktuellen Stand.

Dipl. oec. Birgit Juch